Die Staatliche Fischerprüfung
Wer in Baden-Württemberg oder in anderen Bundesländern die Angelfischerei ausüben will, muss einen Fischereischein besitzen.
Voraussetzung für den Erwerb des Fischereischeins ist die erfolgreiche Teilnahme an dem Pflichtvorbereitungslehrgang und die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung/Fischerprüfung.
Pflichtvorbereitungslehrgang
Zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung führen speziell geschulte Ausbilder der Fischereiorganisationen (Fischereiverbände und der ihnen angeschlossenen Fischereivereine) die Bewerber in die Theorie und Praxis der Fischerei ein.
Rahmenlehrplan
für den Vorbereitungslehrgang zur staatlichen Fischerprüfung beinhaltet folgende Sachgebiete, die nach einem landeseinheitlichen Lehrplan zusammengestellt sind:
| Allgemeine Fischkunde Geschichtliche Entwicklung, Zoologie, schematische Übersicht, Anatomie und Physiologie der Fische |
min. 4 Stunden |
| Spezielle Fischkunde Systematik, Beschreibung, Unterscheidungsmerkmale, Lebensraum und Lebensweise, Bestandssituation, Gefährdungsursachen von Fischen, Krebesen und Muscheln |
min. 4 Stunden |
| Gewässerökölogie und Fischhege Wasser, Allgemeines, Wassereigenschaften, Gewässergüte, Bioindikatoren, Wasserpflanzen, Wassertiere, Gewässerarten, Bewertung von Gewässern, Fischbesatz und Fischhege, Maßnahmen bei Fischsterben, Fischkrankheiten |
min. 8 Stunden |
| Gerätekunde, Fangtechnik und Behandlung und Verwertung von Fischen Theoretische Ausbildung Praktische Ausbildung - Fanggeräte, Gebrauch Behandlung gefangener Fische - Versorgung und Verwertung |
min. 3 Stunden min. 4 Stunden min. 2 Stunden |
| Gesetzeskunde Für die Fischerei relevante gesetzliche Bestimmungen aus Fischerei-, Wasser-, Naturschutz-, Tierschutz- und Tierseuchenrecht u.a. |
min. 5 Stunden |
Die Mindestpflichtstunden sind auf insgesamt 30 Stunden festgesetzt.





