Landesfischereiverband Südwürttemberg-Hohenzollern e.V.

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Fischereischein-Prüfung

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Der Weg zum Fischereischein

Die Staatliche Fischerprüfung

Wer in Baden-Württemberg oder in anderen Bundesländern die Angelfischerei ausüben will, muss einen Fischereischein besitzen.
Voraussetzung für den Erwerb des Fischereischeins ist die erfolgreiche Teilnahme an dem Pflichtvorbereitungslehrgang und die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung/Fischerprüfung.

Pflichtvorbereitungslehrgang
Zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung führen speziell geschulte Ausbilder der Fischereiorganisationen (Fischereiverbände und der ihnen angeschlossenen Fischereivereine) die Bewerber in die Theorie und Praxis der Fischerei ein.

Rahmenlehrplan
für den Vorbereitungslehrgang zur staatlichen Fischerprüfung beinhaltet folgende Sachgebiete, die nach einem landeseinheitlichen Lehrplan zusammengestellt sind:

Allgemeine Fischkunde
Geschichtliche Entwicklung, Zoologie, schematische Übersicht,
Anatomie und Physiologie der Fische
min. 4 Stunden
Spezielle Fischkunde
Systematik, Beschreibung, Unterscheidungsmerkmale, Lebensraum und Lebensweise, Bestandssituation, Gefährdungsursachen von Fischen, Krebesen und Muscheln
min. 4 Stunden
Gewässerökölogie und Fischhege
Wasser, Allgemeines, Wassereigenschaften, Gewässergüte, Bioindikatoren, Wasserpflanzen, Wassertiere, Gewässerarten, Bewertung von Gewässern, Fischbesatz und Fischhege, Maßnahmen bei Fischsterben, Fischkrankheiten
min. 8 Stunden
Gerätekunde, Fangtechnik und Behandlung und Verwertung von Fischen
Theoretische Ausbildung
Praktische Ausbildung - Fanggeräte, Gebrauch
Behandlung gefangener Fische - Versorgung und Verwertung
min. 3 Stunden
min. 4 Stunden
min. 2 Stunden
Gesetzeskunde
Für die Fischerei relevante gesetzliche Bestimmungen aus Fischerei-, Wasser-, Naturschutz-, Tierschutz- und Tierseuchenrecht u.a.
min. 5 Stunden

Die Mindestpflichtstunden sind auf insgesamt 30 Stunden festgesetzt.

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 27. November 2009 um 22:06 Uhr