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Warnhinheis: "Gefälschte Fischereischeine im Umlauf"! Bereits im Jahr 2010 tauchten die ersten gefälschten Fischereischeine im Verbandsgebiet auf. Ein solches Falsifikat ist nachfolgend beigefügt. Unser Naturschutz-Referent Harald Dold (beruflich Kriminalbeamter) erteilt nachfolgenden Rat bei der Feststellung einer solchen Fälschung: Wer mit einem gefälschten Fischereischein angelt, erfüllt den Tatbestand der Fischwilderei. Wird bei einem Kartenausgeber oder bei einer Kontrolle am Gewässer ein gefälschter Fischereischein vorgelegt, so erfüllt es auf jeden Fall den Tatbestand der Urkundenfälschung. Das Dokument muss eingezogen und Strafanzeige bei der Polizei erstattet werden. Wenn die Herausgabe verweigert wird, sollten die Personaldaten erhoben und der Polizei übermittelt werden.
Bei der Überprüfung eines Fischereischeins bitten wir darauf zu achten, dass ein Merkmal des gezeigten Falsifikats allein noch nicht auf eine Fälschung schließen läßt. Dieser Hinweis bezieht sich insbesondere auf die Befestigung des Passbildes mit Nieten. Im genannten Beispiel benutzt die Ausstellungsbehörde das Rändelverfahren, sodass hier die Nietung des Passbildes ein klarer Hinweis auf eine Fälschung ist. Es ist den Ausstellungsbehörden allerdings freigestellt, welches Verfahren sie anwenden, sodass die Nietung allein kein Hinweis ist.
Ihr LFV-SWHz
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